Fahrer/innen, die ihre Klasse C/CE oder C1/C1E (entspricht Altklasse 2 oder 3) vor dem 10.09.2009 erworben haben und gewerblich damit tätig sind, müssen eine 35-stündige Weiterbildung innerhalb fünf Jahren absolvieren, damit die Schlüsselzahl 95 in ihrem Führerschein eingetragen bleibt und sie weiterhin gewerblich Güter befördern dürfen.
Das gilt auch für Fahrer*innen, die ihren Führerschein der Klassen D/DE oder D1/D1E (entspricht Altklasse 2 oder 3) vor dem 10.09.2008 erworben haben.
Die 35 Stunden müssen alle fünf Jahre aufs Neue geleistet und eine Bestätigung beim Straßenverkehrsamt eingereicht werden.
WARUM DIE WEITERBILDUNG?
Ziel dieser Regelung ist die Verbesserung der Sicherheit im öffentlichen Straßenverkehr, eine wirtschaftlichere und umweltfreundlichere Fahrweise sowie ein gemeinsamer Bildungs- und Ausbildungsstand innerhalb der EU.
AUSNAHMEN
Für bestimmte Fahrergruppen, wie z.B. Gefahrgutfahrer*innen oder Landwirt*innen, gibt es Ausnahmen von der teilweisen oder vollständigen Teilnahme bzw. gesonderte Auflagen. Bitte sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.